Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Serkan Dikmen, handelnd unter den Marken SourceQode und SourceQore · Stand: 28. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Entwicklungs-, Design- und sonstige digitale Dienstleistungen (insbesondere Softwareentwicklung, Erstellung von Websites und Online-Marketing-Leistungen) zwischen Serkan Dikmen, Talstr. 8, 71292 Friolzheim, handelnd unter den Marken SourceQode und SourceQore (nachfolgend „Agentur"), und ihren Kunden.

(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des individuellen Angebots (einschließlich dort vereinbarter Zahlungs- und Gewährleistungskonditionen) diesen AGB vor. Individuell getroffene Abreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und mit einer Annahmefrist versehen sind.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot der Agentur annimmt. Die Annahme kann insbesondere dadurch erklärt werden, dass der Kunde die im Angebot ausgewiesene Anzahlung leistet. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Leistungsbeschreibung des Angebots in der zum Zeitpunkt der Annahme gültigen Fassung.

(3) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden gesondert vergütet.

§ 3 Leistungserbringung und Termine

(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach dem im Angebot beschriebenen Umfang und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik.

(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlicher Vertragspartner.

(3) Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder nachträglich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden; individuell getroffene Terminabreden bleiben unberührt. Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen (§ 4) oder vereinbarte Zahlungen (§ 5) nicht rechtzeitig erbringt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Über das Kundenportal der Agentur zugewiesene Mitwirkungsaufgaben erledigt der Kunde innerhalb der dort genannten, andernfalls innerhalb angemessener Frist.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich betroffene Ausführungsfristen angemessen. Entsteht der Agentur hierdurch nachweisbarer Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, Wiedereinarbeitung), kann sie diesen nach vorheriger Ankündigung zusätzlich in Rechnung stellen.

(3) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung trotz Erinnerung und angemessener Nachfrist nicht, kann die Agentur Entschädigung nach § 642 BGB verlangen und den Vertrag nach § 643 BGB kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Datenbestände) frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgemäßen Verwendung entgegenstehen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass von ihm bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Agentur wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, ohne seine Zustimmung keine Anerkenntnisse abgeben und ihm — soweit möglich — die Verteidigung überlassen.

§ 5 Vergütung, Zahlung und Zahlungsabschnitte

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung wird, sofern im Angebot vereinbart, in Zahlungsabschnitten (z. B. Anzahlung, Zwischenraten, Schlussrate) fällig. Die Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Zahlungsaufforderung; fehlt eine Angabe, sind Zahlungen binnen 14 Tagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung ohne Abzug fällig.

(3) Die Agentur ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen. Sind Leistungsabschnitte einem Zahlungsabschnitt zugeordnet (im Kundenportal als „Zahlungs-Freischaltung" gekennzeichnet), beginnt die Agentur mit dem jeweiligen Abschnitt erst nach vollständigem Ausgleich des zugeordneten Zahlungsabschnitts; bis dahin werden die zugeordneten Inhalte im Kundenportal als gesperrt angezeigt. Bereits vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse bleiben dem Kunden zugänglich.

(4) Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, die mit der Forderung der Agentur in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (insbesondere Ansprüche wegen Mängeln der Leistung, für die die Vergütung verlangt wird).

§ 6 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; insbesondere schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden (z. B. Rechtsverfolgungs- und Inkassokosten) bleibt vorbehalten.

(2) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, ist die Agentur berechtigt, nach Ankündigung weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzubehalten, soweit dies in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung steht. Die Fälligkeits- und Sperrhinweise im Kundenportal sowie automatische Zahlungserinnerungen gelten als Ankündigung in diesem Sinne. Bereits vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse bleiben dem Kunden zugänglich; die Vorleistungsregelung des § 5 Abs. 3 bleibt unberührt.

(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist einen erheblichen Teil der fälligen Vergütung nicht leistet. Kündigt die Agentur aus diesem Grund, kann sie die vereinbarte Vergütung verlangen; sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Vertragsbeendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 7 Abnahme

(1) Soweit die Leistung abnahmefähig ist (Werkleistung), erklärt der Kunde die Abnahme über die digitale Abnahmefunktion des Kundenportals oder in Textform. Leistungen nach § 11 (wiederkehrende Leistungen) unterliegen keiner Abnahme.

(2) Nach Fertigstellung fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme auf und setzt ihm dabei eine angemessene Frist — in der Regel 14 Tage, bei komplexen Leistungen entsprechend länger. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme erklärt noch sie unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, sofern die Agentur den Kunden in der Abnahmeaufforderung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden; solche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

(4) Über die Abnahmefunktion des Kundenportals gemeldete Punkte gelten als Mängelrüge und als Verweigerung der Abnahme im Sinne des Abs. 2, soweit sie die vereinbarte Leistungsbeschreibung betreffen. Wünsche, die über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen, gelten als Change Request (§ 2 Abs. 3).

§ 8 Nutzungsrechte und Quellcode

(1) Sämtliche Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin besteht ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht ausschließlich zu Test- und Abnahmezwecken.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung für diesen Zweck.

(3) Ob und in welcher Form Quellcode übergeben wird, ergibt sich aus dem Angebot; im Zweifel wird der projektspezifische Quellcode nach vollständiger Zahlung in gängiger Form übergeben. An vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken und wiederverwendbaren Komponenten der Agentur erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist; ein Anspruch auf deren Quellcode besteht nicht. Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

(4) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden und das Projekt nach Fertigstellung in üblichem Umfang (Name, Logo, Projektbeschreibung) als Referenz zu benennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen und der Kunde nicht in Textform widerspricht. Vertraulichkeitsvereinbarungen gehen vor.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Agentur leistet zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach ihrer Wahl). Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, ist sie unmöglich oder dem Kunden unzumutbar oder wird sie von der Agentur ernsthaft und endgültig verweigert, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Übergabe. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen des § 10 Abs. 1.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel darauf beruht, dass die Leistung unsachgemäß genutzt, vom Kunden oder von Dritten geändert oder in einer vom vertraglich vorausgesetzten Umfeld abweichenden Systemumgebung betrieben wurde.

(4) Wird im Rahmen der digitalen Abnahme oder im Angebot eine abweichende Gewährleistungsfrist vereinbart, geht diese der Frist nach Abs. 2 vor.

§ 10 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust haftet die Agentur nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

§ 11 Wiederkehrende Leistungen (Online-Marketing, SEO, Betreuung)

(1) Für Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing, laufende Betreuung) gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit; fehlt eine Vereinbarung, laufen sie auf unbestimmte Zeit. Sie verlängern sich nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit jeweils um einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt werden. Die Vergütung wird, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig.

(2) Wiederkehrende Leistungen sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — insbesondere Suchmaschinen-Platzierungen, Reichweiten, Traffic oder Umsätze — wird nicht geschuldet.

(3) Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder Sperrungen durch Drittplattformen (z. B. Suchmaschinen, Werbe- und Social-Media-Plattformen). Werbebudgets an Drittplattformen trägt der Kunde.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Hosting und Leistungen Dritter

(1) Hosting, Domains, Zertifikate und vergleichbare Leistungen Dritter beschafft die Agentur, sofern vereinbart, im Namen und auf Rechnung des Kunden oder vermittelt sie; es gelten insoweit die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Domaininhaber ist stets der Kunde.

(2) Eine über die Zusagen des jeweiligen Anbieters hinausgehende Verfügbarkeit schuldet die Agentur nicht.

(3) Bei Vertragsende wirkt die Agentur gegen angemessene Vergütung an der Migration (z. B. Übergabe von Zugängen, Daten und Auth-Codes) mit.

§ 13 Kommunikation und Zugang

(1) Vertragsrelevante Erklärungen (z. B. Abnahmeaufforderungen, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Kündigungen) können über das Kundenportal oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse abgegeben werden und wahren die Textform.

(2) Der Kunde hält seine im Kundenportal hinterlegten Kontaktdaten aktuell. Erklärungen an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse gelten spätestens am dritten Werktag nach Absendung als zugegangen, wenn der Kunde eine erforderliche Aktualisierung unterlassen hat.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Agentur (Friolzheim). Die Agentur ist daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.